Bergamtswohnungen
Erklärung:
Häuser, über die dem Bergamt die Gerichtsbarkeit zusteht.
Wortbildungshinweis: zu
Berg (II).
Wort danach: Bergandacht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten