Wort davor: berespen
bereten?
- Belegtext:
umb das hoffgericht, so der abt von seines closters hofgerichts bereten oder laten zu fürdern vermeinet, ist beteydinget, daß
Datierung: 1498
Fundstelle: BergeUB. 418
Wort danach: beretten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten