Wort davor: Bereitschaft

1Bereitung

1Bereitung (I)
Erklärung: (bare) (Be-)Zahlung.

1Bereitung (II)
Erklärung: Zahlungstermin.

Wort danach: 2Bereitung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten