Wort davor: Bereich

1bereichen

1bereichen (I)
Erklärung: darreichen, bezahlen.

1bereichen (II)
Erklärung: anrühren.
1bereichen (III)
Erklärung: von Sachen: an etwas reichen.
1bereichen (IV)
Erklärung: intransitiv: reichen.
1bereichen (V)

1bereichen (V 1)
Erklärung: beistandsuchend erreichen.
1bereichen (V 2)
Erklärung: ergreifen.
1bereichen (V 3)
Erklärung: übertragen.

Wort danach: 2bereichen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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