Wort davor: Berechtkammer
berechtnen
Erklärung:
Gericht halten.
- Belegtext:
gefangne personen, wann die malefitzig befunden ... zu übernemen und zu perechtnen
Datierung: 1573
Fundstelle: ArchKathKR. 20 (1868) 50
- Belegtext:
daz die verwürkhung ... offenbar, auch khaines berechtnens bedürftig
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NÖLehntraktat 181 § 2
- Belegtext:
ob jemant ... denselben tätter anclaget ..., so soll ihm alß dann der richter berehtnen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: ÖW. VI 216
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Berechtsame
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten