Wort davor: berechtigen

Berechtigkeit

Berechtigkeit (I)
Erklärung: Gerechtigkeit als Inbegriff der Rechte.

Berechtigkeit (II)
Erklärung: Rechtsanspruch.

Wort danach: Berechtigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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