Wort davor: Berechtsgeld

berechtigen

berechtigen (I)
Erklärung: gerichtlich anhängig machen, entscheiden.

berechtigen (II)
Erklärung: jemanden gerichtlich ansprechen.
berechtigen (III)
Erklärung: mit dem Recht versehen.
berechtigen (IV)
Erklärung: part.: rechnungspflichtig.

Wort danach: Berechtigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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