Wort davor: berechten

Berechter

Berechter (I)
Erklärung: Verwalter, (Ober-) Aufseher; Landvogt.

Berechter (II)
Erklärung: Richter.

Wort danach: berechtfertigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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