Wort davor: bepflichtigen
Bepflichtung
- Belegtext:
scholen de werkmestere der schrodere ene byplichtynge doen
Datierung: 1512
Fundstelle: HambZftRolle 263
Faksimile
Wort danach: bepfründen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten