Wort davor: Bepflichter

bepflichtigen
sprachliche Erläuterung: nd. beplichtigen.

bepflichtigen (I)
Erklärung: verpflichten.

bepflichtigen (II)
Erklärung: zur Pflicht machen.

Wort danach: Bepflichtung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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