Wort davor: bepfänden

(Bepfandschaft)
Erklärung: Verpfändung, jemanden mit einem Pfand ausstatten.
sprachliche Erläuterung: nl. bepandscap.
vgl. Bepfändung.

Wort danach: Bepfändung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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