Wort davor: Bepfählung

bepfänden
sprachliche Erläuterung: nl. bepanden, -e; fries. bipenda.

bepfänden (I)
Erklärung: etwas pfänden.

bepfänden (II)
Erklärung: einen Gläubiger oder eine Forderung durch Pfand sichern.
bepfänden (III)
Erklärung: behindern, einengen.
bepfänden (IV)
Erklärung: berauben.

Wort danach: Bepfandschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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