(bepfählen)
sprachliche Erläuterung:
nl. nd. bepalen, bepelen.
vgl.
bepfützen und bepfählen.
bepfählen (I)
Erklärung:
mit Pfählen versehen, gegen Wellenschlag oder als Grenze.
Wort danach: Bepfählung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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