Wort davor: bepeilen

(bepfählen)
sprachliche Erläuterung: nl. nd. bepalen, bepelen.
vgl. bepfützen und bepfählen.

bepfählen (I)
Erklärung: mit Pfählen versehen, gegen Wellenschlag oder als Grenze.

bepfählen (II)
Erklärung: die Grenze von etwas angeben.
bepfählen (III)
Erklärung: bestimmen.

Wort danach: Bepfählung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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