Wort davor: Benügung

(Benunft)
Erklärung: Spuren der Tat, die man dem Täter abnimmt.
sprachliche Erläuterung: ahd. pinumft, schwäb. binuft.

Wort danach: benunften

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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