Wort davor: beneinen

benennen
sprachliche Erläuterung: asächs. benemnan, schwäb. schweiz. Nebenform benemmen.

benennen (I)

benennen (I 1)
Erklärung: jemanden namhaft machen, ernennen, vorschlagen.

benennen (I 2)
Erklärung: jemandem einen Namen beilegen.
benennen (I 3)
Erklärung: verrufen, bannen.
benennen (II)

benennen (II 1)
Erklärung: etwas ausdrücklich angeben, bezeichnen.
benennen (II 2)
benennen (II 3)
Erklärung: wiederholen.
benennen (II 4)
Erklärung: zur Steuer angeben.
benennen (II 5)
Erklärung: zu Lehen geben, insbesondere Anwartschaft verleihen.
benennen (II 5 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Lehensstücke aufzählen.
benennen (II 6)
Erklärung: vermachen.
benennen (II 7)
Erklärung: als Widerlage usw. versprechen.
benennen (II 8)
Erklärung: versichern, behaupten, beweisen, bezeugen.
benennen (III)
Erklärung: Termin, Frist festsetzen.
benennen (III Spiegelstrich 1)

Wort danach: benenntlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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