Wort davor: beneinen
benennen
sprachliche Erläuterung:
asächs. benemnan, schwäb. schweiz. Nebenform benemmen.
benennen (I)
benennen (I 1)
Erklärung:
jemanden namhaft machen, ernennen, vorschlagen.
benennen (I 2)
Erklärung:
jemandem einen Namen beilegen.
- Belegtext:
benannt [sogenannt]
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. XI 617
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- Fundstelle: DWB. I 1470
benennen (I 3)
Erklärung:
verrufen, bannen.
benennen (II)
benennen (II 1)
Erklärung:
etwas ausdrücklich angeben, bezeichnen.
benennen (II 2)
benennen (II 3)
Erklärung:
wiederholen.
- Belegtext:
schelt einer den andern an sine ere ... alse vorreder, dopf, hure ..., mot de wort mit einem mundslage benennen
Datierung: 1532
Region/Autor/Textsorte:
Rügen
Fundstelle: PommJb. 7 (1906) 259
benennen (II 4)
Erklärung:
zur Steuer angeben.
- Belegtext:
waz zer do [beim eidlichen Steuerbekenntnis] benennet unde vorschost, das ist sien
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 367 Art. 47
- Belegtext:
so vil geltis als sie in irme sweren benant odir verbetet hetten
Datierung: 1410
Fundstelle: OStR. I 20
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benennen (II 5)
Erklärung:
zu Lehen geben, insbesondere Anwartschaft verleihen.
- Belegtext:
ob ein herre zwen auf ein gut gedinge geit. leihet ein herre zwen mannen gut oder mer mannen wo daz ledic wirt der des ersten belehent wirt der shol auch des ersten warten daz im da ledic wirt. daz shuln
sie mit ein ander haben. vnd hat er in benennet zeinen phunde oder mere vnd wirt im ein gut ledic daz so uil nicht giltet so shuln si peiten vnz daz im mer ledic wirt.
Datierung: nach 1280
Fundstelle: Schwsp.(Langform M) Lehnr. Art. 98
- Belegtext:
haben ihm dieselben fürstenthumbe, land und herrschaffte benennet
Datierung: 1366
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 73
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
benant geding ist ein anfal eins lehens, das dem herrn ledig werden soll
Datierung: 1557
Fundstelle: Weichb. Reg.
benennen (II 5 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Lehensstücke aufzählen.
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 131
benennen (II 6)
Erklärung:
vermachen.
benennen (II 7)
Erklärung:
als Widerlage usw. versprechen.
- Belegtext:
sol si beheimstiuren unde sol daz benennen
Datierung: 1275/87
Fundstelle: Schwsp.(R.)LR. Art. 189
- Belegtext:
die morgengabe die der frauwen benant waz
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 278 Art. 22
- Belegtext:
halb so vil als des heiratsguets allain ist zu morgengab benennt
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 355
- Belegtext:
uf einem eetag benämpt
Datierung: 1556
Fundstelle: OberhasleLB. 62
- Belegtext:
benente daz uff synem huse
Fundstelle: GlWeichb. 279
benennen (II 8)
Erklärung:
versichern, behaupten, beweisen, bezeugen.
benennen (III)
Erklärung:
Termin, Frist festsetzen.
benennen (III Spiegelstrich 1)
Wort danach: benenntlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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