Wort davor: Benehmer

Benehmung

Benehmung (I)
Erklärung: Entziehung.

Benehmung (II)
Erklärung: Verbot.
Benehmung (III)
Erklärung: Entlastung von einem Versprechen.

Wort danach: Beneimde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten