Wort davor: bemausen

bemeiern
sprachliche Erläuterung: Nebenformen bemeig(g)ern, -meg(h)ern.

bemeiern (I)
Erklärung: mit einem Meier versehen, durch einen Meier verwalten lassen.

bemeiern (II)
Erklärung: jemanden als Meier einsetzen.

Wort danach: Bemeierung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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