bemeiern
sprachliche Erläuterung:
Nebenformen bemeig(g)ern, -meg(h)ern.
bemeiern (I)
Erklärung:
mit einem Meier versehen, durch einen Meier verwalten lassen.
Wort danach: Bemeierung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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