Wort davor: bemannen

bemänteln

bemänteln (I)
Erklärung: voreheliche Kinder bei der Eheschließung symbolisch anerkennen.
vgl. Mantelkind.

bemänteln (II)
Erklärung: bemäntelte wechsel siehe trockene Wechsel.

Wort danach: Bemäntelung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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