Wort davor: Belob

1beloben
sprachliche Erläuterung: nd. beloven fries. bilovia.
vgl. belauben.

1beloben (I)
Erklärung: geloben, versprechen, vertraglich festlegen.

1beloben (II)
Erklärung: verloben.
1beloben (III)

1beloben (III 1)
Erklärung: gerichtlich bezeugen.
1beloben (III 2)
Erklärung: festsetzen?
sprachliche Erläuterung: fries.

Wort danach: 2beloben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten