Wort davor: beliegen

belien
sprachliche Erläuterung: nd. mnl. auch bely(g)en, belijden fries. bihilia.

belien (I)

belien (I 1)
Erklärung: bekennen, aussagen.

belien (I 2)
Erklärung: reflexiv: sich eidlich verpflichten.
belien (II)
Erklärung: beschuldigen, bezichtigen.

Wort danach: belieren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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