Wort davor: Beliebte

Beliebung

Beliebung (I)

Beliebung (I 1)
Erklärung: Gutdünken.

Beliebung (I 2)
Erklärung: Brauch.
Beliebung (I 3)
Erklärung: Vertrag, Satzung, Zunftrolle.
Beliebung (I 4)
Erklärung: "freie Vereinigung der Werkmeister ohne offizielles Zunftstatut".
Beliebung (II)
Erklärung: Genehmigung, Anerkennung, Beschluß.

Wort danach: Beliebungbruder

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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