Wort davor: Beletzung
beleuchten
sprachliche Erläuterung:
mnd. beluchten.
beleuchten (I)
Erklärung:
betrachten, durchberaten.
beleuchten (II)
- Belegtext:
sobald die gewerken ... aus ihrem erbschacht oder lichtlöchern ... zu den rauborttern ein durchschlag machen, die andern gewerken bergmennisch beschreyen und beleuchten
Datierung: 1528
Fundstelle: Wutke,SchlesBergb. I 248
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Wort danach: beleuchtigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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