Wort davor: Belemmerung

belernen
Erklärung: reflexiv sich unterrichten.
vgl. belehren.

belernen (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Rechtsbelehrung holen.

Wort danach: Belernung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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