beleihen
Erklärung:
belehnen, verleihen.
sprachliche Erläuterung:
nd. belien, belig(h)en. part. prät. beli(g)(h)en, bele(g)(h)en.
Wort danach: Beleihung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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