Wort davor: beleidsamen

beleihen
Erklärung: belehnen, verleihen.
sprachliche Erläuterung: nd. belien, belig(h)en. part. prät. beli(g)(h)en, bele(g)(h)en.

Wort danach: Beleihung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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