Wort davor: Belehnzins
belehren
Erklärung:
reflexiv: sich Rats erholen.
- Belegtext:
also wy vns nicht bet beleren ofte bevragen enkunnen
Datierung: 1384
Fundstelle: Mensing
- Datierung: 1406
Fundstelle: BremUB. IV 458
Faksimile
- digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
- Belegtext:
se mogen sick des rechten beleren, wor se willen
Datierung: 1469
Fundstelle: Mensing
- Belegtext:
sich nach alten herkommen belehren bei dem heuftgericht zu A.
Datierung: 1648
Region/Autor/Textsorte:
Monschau
Fundstelle: NrhAnn. 6 (1859) 39
Wort danach: Belehrung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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