Wort davor: Belehnschaft

Belehnung

Belehnung (I)
Erklärung: lehnsmäßige Übertragung und Empfang von Gütern, Rechten.

Belehnung (II)
Erklärung: bergmännisch.
Belehnung (III)
Erklärung: kirchlich.
Belehnung (IV)
Erklärung: im Handwerk.
Belehnung (V)
Erklärung: Beleihung.

Wort danach: Belehnungsbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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