Wort davor: Belehnbrief

belehnen

belehnen (I)
Erklärung: jemanden.

belehnen (I 1)
Erklärung: mit etwas belehnen, etwas verleihen.

belehnen (I 1 a)
Erklärung: ein Gut und ähnliches.

belehnen (I 1 b)
Erklärung: ein Amt.
belehnen (I 1 c)
Erklärung: Handwerk.
belehnen (I 1 d)
Erklärung: Pfründe.
belehnen (I 1 e)
Erklärung: Einkünfte.
belehnen (I 1 f)
Erklärung: Wappen.
belehnen (I 1 g)
Erklärung: part. prät. pass.: Lehnsmann.
belehnen (I 2)
Erklärung: Bergwerk verleihen.
belehnen (II)
Erklärung: etwas.

belehnen (II 1)
Erklärung: als Lehen geben, verleihen.
belehnen (II 2)
Erklärung: leihen, borgen.
belehnen (II 3)
Erklärung: zu Lehen erhalten.
belehnen (II 4)
Erklärung: pachten.

Wort danach: Belehnmann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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