Wort davor: Belegregister

Belegung
sprachliche Erläuterung: nd. beleg(g)inge.

Belegung (I)
Erklärung: Belastung (mit Abgaben und ähnlichem).

Belegung (II)
Erklärung: Anlage (von Geld).
Belegung (III)
Erklärung: Bezahlung (eines Urteils).
Belegung (IV)
Erklärung: Belastung, Anklage.

Wort danach: Belegungsbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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