Wort davor: belauten
2beläuten
2beläuten (I)
Erklärung:
durch Glockenläuten eine Versammlung zusammenberufen.
2beläuten (I 1)
Erklärung:
den Rat.
2beläuten (I 2)
Erklärung:
das Gericht.
2beläuten (II)
Erklärung:
durch Glockengeläut anzeigen.
2beläuten (II 1)
Erklärung:
ein Verbrechen.
- Belegtext:
wenn einer gewundet vnd darnedir geschlagin wart - vnd dy wonden worden beleid mit den scheppin
Datierung: 1431
Fundstelle: Brinckmeier I 328
Faksimile
- Belegtext:
geschehe jemandt gewalt ... he schall dat belüden
Datierung: 1439
Fundstelle: ArchNSachs. 1836 266
- Fundstelle: SchwäbWB. I 831
2beläuten (II 2)
Erklärung:
Feuer.
2beläuten (II 3)
Erklärung:
ein Gut zur Namhaftmachung des Besitzers.
- Belegtext:
daz man demme sin gut belutet
Datierung: 1410
Fundstelle: RappoltsteinUB. III 31
- Belegtext:
wie man sin guot belüten ... sol
Region/Autor/Textsorte:
RottweilHGO. X 8
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 41 (1920) 360
2beläuten (III)
Erklärung:
jemanden friedlos erklären.
vgl.
ächten (V).
2beläuten (IV)
Erklärung:
durch Läuten ehren.
Wort danach: Beläuter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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