Wort davor: belauten

2beläuten

2beläuten (I)
Erklärung: durch Glockenläuten eine Versammlung zusammenberufen.

2beläuten (I 1)
Erklärung: den Rat.

2beläuten (I 2)
Erklärung: das Gericht.
2beläuten (II)
Erklärung: durch Glockengeläut anzeigen.

2beläuten (II 1)
Erklärung: ein Verbrechen.
2beläuten (II 2)
Erklärung: Feuer.
2beläuten (II 3)
Erklärung: ein Gut zur Namhaftmachung des Besitzers.
2beläuten (III)
Erklärung: jemanden friedlos erklären.
vgl. ächten (V).
2beläuten (IV)
Erklärung: durch Läuten ehren.

Wort danach: Beläuter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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