Wort davor: belang

belangen

belangen (I)

belangen (I 1)
Erklärung: in Anspruch nehmen.

belangen (I 2)
Erklärung: gerichtlich belangen.
belangen (II)
Erklärung: betreffen, angehen, sich handeln um.
belangen (III)

belangen (III 1)
Erklärung: zu Teil werden, erlangen.
belangen (III 2)
Erklärung: erreichen.
belangen (III 3)
Erklärung: zukommen.

Wort danach: Belangung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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