Wort davor: belandvögten

Belang

Belang (I)
Erklärung: Vorteil, Gewinn.

Belang (II)
Erklärung: Verlangen, Begehr.
Belang (III)
Erklärung: Verwandtschaftsgrad.

Wort danach: belang

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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