Wort davor: Belähmung

(belaken)
sprachliche Erläuterung: mnl.

belaken (I)
Erklärung: jemanden tadeln.

belaken (II)

belaken (II 1)
Erklärung: für unbrauchbar erklären, besonders einen Deichabschnitt bei der amtlichen Schau.
belaken (II 2)
Erklärung: ein Urteil schelten.

Wort danach: Belakung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten