Wort davor: Bekunft

beküren
sprachliche Erläuterung: mnd. bekoren, mnl. bekeuren, -co(e)r, -coir, -kuer.

beküren (I)

beküren (I 1)
Erklärung: jemanden beaufsichtigen.

beküren (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: etwas (nach Sicht) begutachten.
beküren (I 2)
Erklärung: festsetzen (eine Verordung, Maß usw.).
beküren (II)
Erklärung: jemanden ersuchen, bitten.
beküren (III)
Erklärung: jemanden strafen.
beküren (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: foltern.

Wort danach: Bekürung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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