Wort davor: bekündigen

bekundschaften

bekundschaften (I)
Erklärung: als richtig erweisen, bezeugen, jemanden überführen.

bekundschaften (II)
Erklärung: reflexiv: sich Gewißheit verschaffen.

Wort danach: Bekunft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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