Wort davor: bekunden

bekündigen
sprachliche Erläuterung: mnl. mnd. becondigen.

bekündigen (I)

bekündigen (I 1)
Erklärung: jemandem etwas ankündigen.

bekündigen (I 2)
Erklärung: zur Anzeige bringen.
bekündigen (II)
Erklärung: bezeugen.

Wort danach: bekundschaften

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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