Wort davor: Bekund

bekunden
sprachliche Erläuterung: mnl. beconden.

bekunden (I)

bekunden (I 1)
Erklärung: etwas bezeugen.

bekunden (I 2)
Erklärung: etwas anerkennen.
bekunden (I 3)
Erklärung: beglaubigen.
bekunden (II)

bekunden (II 1)
Erklärung: bekannt machen.
bekunden (II 2)
Erklärung: vor Gericht fordern, vorladen.
bekunden (III)

bekunden (III 1)
Erklärung: reflexiv: sich Gewißheit verschaffen.

bekunden (III 2)
Erklärung: sich mit jemanden messen.

Wort danach: bekündigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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