Wort davor: Bekreuziger

Bekreuzigung

Bekreuzigung (I)
Erklärung: als Zeichen der Beschlagnahme.

Bekreuzigung (II)
Erklärung: als Warenzeichen.

Wort danach: bekreuzküssen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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