Wort davor: bekräftig

bekräftigen
sprachliche Erläuterung: mnl. mnd. becrechtigen, bekref(f)tigen.

bekräftigen (I)

bekräftigen (I 1)

bekräftigen (I 1 a)
Erklärung: jemanden ergreifen, festnehmen.

bekräftigen (I 1 b)
Erklärung: notzüchtigen.
bekräftigen (I 2)
Erklärung: etwas unterwerfen.
bekräftigen (I 3)
Erklärung: rechtlich beanspruchen.
bekräftigen (II)
Erklärung: bestätigen.

Wort danach: Bekräftigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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