beköstigen
sprachliche Erläuterung:
mnd. mnl. -kostechen, -stegen.
beköstigen (I)
beköstigen (I 1)
Erklärung:
bezahlen, die Kosten tragen; verwalten.
Wort danach: Beköstigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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