Wort davor: bekosten

beköstigen
sprachliche Erläuterung: mnd. mnl. -kostechen, -stegen.

beköstigen (I)

beköstigen (I 1)
Erklärung: bezahlen, die Kosten tragen; verwalten.

beköstigen (I 2)
Erklärung: sik bekostigen up sich in Kosten setzen.
beköstigen (II)
Erklärung: verköstigen.

Wort danach: Beköstigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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