Wort davor: Beklugung

beknien
Erklärung: durch Errechnung der Verwandtschaftsgrade beanspruchen.
sprachliche Erläuterung: fries. beknia, mnd. beknien, -kneen.

Wort danach: bekommen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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