Wort davor: Beklemmrecht

(Beklemmung)
sprachliche Erläuterung: mnd. beklemming.

Beklemmung (I)
Erklärung: unveränderliche jährliche Pacht für erbliche Pachtgüter.

Beklemmung (II)

Wort danach: beklippen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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