Wort davor: Beklemmbrief

beklemmen
sprachliche Erläuterung: fläm. beklimmen, fries. byklema.

beklemmen (I)
Erklärung: ein Gerichtsverfahren einleiten, jemanden anklagen.

beklemmen (II)
Erklärung: hindern.
beklemmen (III)
Erklärung: bestehlen.
beklemmen (IV)
Erklärung: durchsuchen, pfänden.
beklemmen (V)
Erklärung: beklemmt von Ländereien, die fest zu einem Hause gehören, das als Eigentum des Pächters mit Erlaubnis des Landesherrn erbaut ist.

Wort danach: Beklemmpfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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