Wort davor: Beklemmbrief
beklemmen
sprachliche Erläuterung:
fläm. beklimmen, fries. byklema.
beklemmen (I)
Erklärung:
ein Gerichtsverfahren einleiten, jemanden anklagen.
beklemmen (II)
Erklärung:
hindern.
- Belegtext:
hwaesoe orem in der tyola beclemet
Datierung: 1404
Fundstelle: Richth. 502
Faksimile
beklemmen (III)
Erklärung:
bestehlen.
beklemmen (IV)
Erklärung:
durchsuchen, pfänden.
beklemmen (V)
Erklärung:
beklemmt von Ländereien, die fest zu einem Hause gehören, das als Eigentum des Pächters mit Erlaubnis des Landesherrn erbaut ist.
Wort danach: Beklemmpfennig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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