Wort davor: beklären

bekleiden

bekleiden (I)
Erklärung: wie nhd.

bekleiden (II)

bekleiden (II 1)
Erklärung: den Richterstuhl besitzen; ein Amt bekleiden.
bekleiden (II 2)
bekleiden (III)
Erklärung: bekleidetes Geding förmlicher Vertrag, Übersetzung von lat. pactum vestitum (Gegensatz pactum nudum).

Wort danach: Bekleidung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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