Wort davor: Bekläger

(bekläglich)
Erklärung: beklagbar.
sprachliche Erläuterung: fläm. beclaghelic, beclaechlijck.

Wort danach: beklagnen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten