Wort davor: Beklagbuße

(Beklagde)
sprachliche Erläuterung: mnd. mnl. beclachte.

Beklagde (I)
Erklärung: Beschwerde, Klage.

Beklagde (II)
Erklärung: Zwist, Uneinigkeit.

Wort danach: Beklage

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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