Wort davor: bekenntig
bekenntlich
sprachliche Erläuterung:
bekanntlich.
bekenntlich (I)
Erklärung:
aktiv.
bekenntlich (I 1)
Erklärung:
geständig.
bekenntlich (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
inbesondere strafrechtlich.
bekenntlich (I 1 Spiegelstrich 2)
Erklärung:
eherechtlich versprochen.
- Belegtext:
so zwey einandern der ehe anred u. bekanntlich sind
Datierung: 1743
Fundstelle: BernChorg. I 0
bekenntlich (I 2)
Erklärung:
zur Zeugenschaft, Gewährschaft bereit.
vgl.
bekennig.
bekenntlich (I 3)
Erklärung:
in Kenntnis von.
bekenntlich (I 4)
Erklärung:
unter Ablegung der Profeß.
- Belegtext:
wann sich ainer in ain betlcloster bekhentlich oder gelübtlich, daz ist mit profession, ergibt
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 425f.
bekenntlich (II)
Erklärung:
passiv.
bekenntlich (II 1)
Erklärung:
eingestanden, zugegeben, unbestritten.
bekenntlich (II 2)
Erklärung:
bekennend.
- Belegtext:
bekent mit bekantlichen worten
Datierung: 1482
Fundstelle: FürstenbUB. VII 163
bekenntlich (II 3)
Erklärung:
bekannt.
bekenntlich (II 3 a)
Erklärung:
Personen.
bekenntlich (II 3 b)
Erklärung:
Siegel.
bekenntlich (II 3 c)
Erklärung:
offenkundige Missetat (berührt sich mit bekenntlich (II 1).
Wort danach: Bekenntnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten