Wort davor: bekenntig

bekenntlich
sprachliche Erläuterung: bekanntlich.

bekenntlich (I)
Erklärung: aktiv.

bekenntlich (I 1)
Erklärung: geständig.

bekenntlich (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: inbesondere strafrechtlich.
bekenntlich (I 1 Spiegelstrich 2)
Erklärung: eherechtlich versprochen.
bekenntlich (I 2)
Erklärung: zur Zeugenschaft, Gewährschaft bereit.
vgl. bekennig.
bekenntlich (I 3)
Erklärung: in Kenntnis von.
bekenntlich (I 4)
Erklärung: unter Ablegung der Profeß.
bekenntlich (II)
Erklärung: passiv.

bekenntlich (II 1)
Erklärung: eingestanden, zugegeben, unbestritten.
bekenntlich (II 2)
Erklärung: bekennend.
bekenntlich (II 3)
Erklärung: bekannt.

bekenntlich (II 3 a)
Erklärung: Personen.
bekenntlich (II 3 b)
Erklärung: Siegel.
bekenntlich (II 3 c)
Erklärung: offenkundige Missetat (berührt sich mit bekenntlich (II 1).

Wort danach: Bekenntnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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