Wort davor: bekennig

bekennlich

bekennlich (I)
Erklärung: notorisch.

bekennlich (II)
Erklärung: geständig.

Wort danach: bekenntig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten