Wort davor: Bejagd

bejagen

bejagen (I)
Erklärung: erwerben, kaufen.

bejagen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Kinder gewinnen.
bejagen (II)

bejagen (II 1)
Erklärung: Ansprüche geltend machen, eintreiben.
bejagen (II 2)
Erklärung: mit persönlichem Objekt: jemanden belangen.
bejagen (III)

bejagen (III 1)
Erklärung: jagen.
bejagen (III 2)
Erklärung: in einem Gebiet die Jagd ausüben.

Wort danach: Bejagung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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