Wort davor: Bejagd
bejagen
bejagen (I)
Erklärung:
erwerben, kaufen.
bejagen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Kinder gewinnen.
- Belegtext:
een bejaecht sone Unehelicher
Fundstelle: MnlWB. I 771
bejagen (II)
bejagen (II 1)
Erklärung:
Ansprüche geltend machen, eintreiben.
bejagen (II 2)
Erklärung:
mit persönlichem Objekt: jemanden belangen.
bejagen (III)
bejagen (III 1)
Erklärung:
jagen.
bejagen (III 2)
Erklärung:
in einem Gebiet die Jagd ausüben.
- Belegtext:
das gejäg bejagen
Datierung: 1534
Fundstelle: ZWirtFrk. 6 (1862/64) 80
- Belegtext:
gehülz bejagen
Datierung: 1581
Fundstelle: Strnadt,Grenzbeschr. 750f.
Wort danach: Bejagung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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