Wort davor: Beiwohnung

(Beiwort)
Erklärung: Sprichwort.
sprachliche Erläuterung: nd. biwort.

Wort danach: Beiwortmann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten