Wort davor: beiwohnig

Beiwohnung

Beiwohnung (I)

Beiwohnung (I 1)
Erklärung: Zusammenleben, Verkehr.

Beiwohnung (I 2)
Erklärung: eheliche.

Beiwohnung (I 2 a)
Erklärung: Ehestand.
Beiwohnung (I 2 b)
Erklärung: Beilager.
Beiwohnung (I 2 c)
Erklärung: eheliche Gemeinschaft.
Beiwohnung (I 3)
Erklärung: unsittlicher Verkehr.
Beiwohnung (I 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Konkubinat.
Beiwohnung (II)
Erklärung: Niederlassung, Ansässigkeit als Beiwohner, Aufenthalt.
Beiwohnung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Mietswohnung?
Beiwohnung (III)
Erklärung: Versehung eines Amts.

Wort danach: Beiwort

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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